Ausbildungszentrum

für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Die Bausteine der Ausbildung

Theoretische Ausbildung

Praktische Tätigkeit I + II

Praktische Ausbildung

Selbsterfahrung

Supervision

Freie Spitze

Die Theoretische Ausbildung

Der theoretische Teil der Ausbildung findet über 3 Jahre hinweg zumeist in zweitägigen Veranstaltungen (i.d.R. freitags und samstags) in den Seminarräumen unseres Ausbildungszentrums statt. In den Seminaren werden Grundkenntnisse (200 Stunden) und vertieftes Wissen (400 Stunden) diagnostischer und therapeutischer Fertigkeiten durch mediengestützte Vorlesungen und durch Übungen vermittelt.

Aktuell dürfen Seminare nur in Präsenz stattfinden.

Onlineveranstaltungen im Rahmen der KJP-Ausbildung wurden von der Bezirksregierung Düsseldorf nur anerkannt, solange die epidemische Lage von nationaler Tragweite fortgedauert hat. Mit Auslaufen der infektionsschutzrechtlichen Schutzmaßnahmen liefen auch die Onlineseminare aus.

Sollte es zu Neuerungen in der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) kommen, ist es möglich, dass auch wieder auf Onlineveranstaltungen ausgewichen wird. 

Praktische Tätigkeit I + II

Der Baustein der „Praktischen Tätigkeit“ der Psychotherapieausbildung findet in kinder- und jugendpsychiatrischen Einrichtungen statt, die mit uns einen Kooperationsvertrag abgeschlossen haben.

Sie umfasst unter anderem die angeleitete Durchführung von diagnostischen Erhebungen, Untersuchungen und Mitwirkung an psychotherapeutischen Behandlungen bei Patient*innen mit unterschiedlichen psychischen Störungen und Erkrankungen in unterschiedlichen Settings.

Praktische Tätigkeit I (PT1)

1.200 Stunden (über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten) finden in einer klinisch-psychiatrischen Einrichtung statt, die im Sinne des ärztlichen Weiterbildungsrechts zur Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie zugelassen ist oder an einer von der zuständigen Behörde (Landesbehörde) als gleichwertig anerkannten Einrichtung. Dies sind in der Regel kinder- und jugendpsychiatrische Kliniken, die mit unserem Ausbildungsinstitut einen entsprechenden vom LPA genehmigten Kooperationsvertrag geschlossen haben.

Bis zu 600 Stunden der 1200 Stunden praktische Tätigkeit I können in einer vom LPA anerkannten kinder- und jugendpsychiatrischen Facharztpraxis absolviert werden.

Unsere Kooperationseinrichtungen (Kliniken sowie kinder- und jugendpsychiatrische Facharztpraxen) befinden sich in:

Ahlen, Aschendorf, Bad Salzuflen, Bad Sassendorf, Bedburg-Hau, Berlin, Bielefeld, Bochum, Coesfeld, Datteln, Dorsten, Dortmund, Drensteinfurt, Gelsenkirchen, Gütersloh, Hamm, Hannover, Herdecke, Hildesheim, Köln, Lingen, Lübeck, Lüdenscheid, Marl, Marsberg, Minden, Münster, Nordhorn, Oberhausen, Osnabrück, Siegen, Schwelm, Telgte, Westerkappeln und Witten (Stand Juli 2022).

Generell müssen laut der Psychotherapie-Reform (PsychThGAusbRef) Kliniken für das PT1 ab dem 01.09.2020 monatlich mindestens 1000€ brutto als Vergütung für eine Vollzeitstelle zahlen. Laut der Bundespsychotherapeutenkammer und diversen Berufsverbänden wird Vollzeit aufgrund der Ausbildung (inkl. Seminaren) als 26h gewertet.

 

Supervision gehört im psychotherapeutischen Bereich zum Arbeitsschutz und zur Qualitätssicherung dazu. Da leider nicht alle Kliniken eine Supervision gewährleisten, bieten wir über das Institut eine regelmäßige, unentgeltliche PT1-Betreuung für Sie an. Diese findet i.d.R. online statt.

Praktische Tätigkeit II (PT2)

600 Stunden sind in einer vom Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen bzw. in einer anerkannten Praxis zu absolvieren.

Die praktische Ausbildung (PA)

Die Praktische Ausbildung (PA) umfasst die psychotherapeutische Behandlung von Kindern- und Jugendlichen unter regelmäßiger Supervision in unseren Ambulanzräumen oder in anerkannten ambulanten und stationären Kooperationseinrichtungen. 

Unsere Kooperationseinrichtungen (Psychotherapeutische Praxen sowie sozialpsychiatrische Facharztpraxen) befinden sich in:

  • Aachen, Ahaus, Ahlen, Altenberge, Bad Fredeburg, Bedburg-Hau, Bergkamen, Bielefeld, Bochum, Bottrop, Bünde, Castrop-Rauxel, Coesfeld, Damme, Datteln, Dorsten, Dortmund, Drensteinfurt, Düren, Düsseldorf, Erwitte, Essen, Gescher, Goch, Gütersloh, Hagen, Hamm, Herford, Herne, Hildesheim, Ibbenbüren, Iserlohn, Kerpen, Köln, Lippstadt, Lingen, Lohne, Lübbecke, Lüdenscheid, Lünen, Marl, Marsberg, Minden, Mülheim/Ruhr, Münster, Nordhorn, Oberhausen, Ochtrup, Oldenburg, Olpe, Paderborn, Papenburg, Papenburg-Aschendorf, Recklinghausen, Rheda-Wiedenbrück, Rheine, Schapen, Schwelm, Schwerte, Siegen, Soest, Spelle, Telgte, Unna, Velbert, Waltrop, Warstein, Werne, Westerkappeln, Witten, Wülfrath und Wuppertal (Stand: Juli 2022)

Die PA kann im vollständigen Umfang (600 Stunden) an einem Standort unserer Nebenstellen bzw. Kooperationseinrichtungen absolviert werden (Supervisor*innen müssen wie im Ausbildungszentrum Münster von den Ausbildungsteilnehmer*innen selbst kontaktiert werden).

 

Folgende Leistungen sind für die Zulassung zur Prüfung zu erbringen:

  • mindestens 600 Behandlungsstunden mit mindestens sechs Patient*innenbehandlungen
  • Verfassen von sechs anonymisierten Falldarstellungen

 

Es erfolgt demnach eine anteilige Vergütung pro geleisteter Behandlungseinheit, mit der die Ausbildung refinanziert werden kann.

Selbsterfahrung

Ein weiterer Baustein der Ausbildung ist die Selbsterfahrung. 120 Stunden Selbsterfahrung finden in Gruppenarbeit statt, meist in Tagungshäusern an einem verlängerten Wochenende.

Inhalte der Selbsterfahrung sind:

  • die Reflexion des persönlichen therapeutischen Erlebens und Handelns unter Einbeziehung biographischer Aspekte,
  • die Auseinandersetzung mit eigenen Gefühlen und Gefühlslagen der Patient*innen im therapeutischen Prozess,
  • und die Analyse eigener Krisen und Problemlösungen sowie deren Einfluss auf die therapeutische Beziehung.

Supervision

Die Durchführung aller im Rahmen der Praktischen Ausbildung selbstständig durchgeführten Therapien mit den Kindern und Jugendlichen muss von Supervisor*innen des Ausbildungszentrums überprüft und begleitet werden, die die Qualitätskriterien des Psychotherapeutengesetzes erfüllen und vom Landesprüfungsamt Nordrhein-Westfalen anerkannt sind.  50 Stunden finden in Form von Einzelsupervision statt, weitere 100 Stunden in kleinen Gruppen von etwa vier Teilnehmer*innen. Dadurch kann durchschnittlich jede vierte der 600 Therapiestunden extern supervidiert werden.

Freie Spitze - Arbeitsgruppen - Ergänzendes Studium

Die Freie Spitze umfasst zusätzliche nicht festgelegte 930 Stunden, die Sie bei uns nutzen können z.B. für

  • die Vor- und Nachbereitung sowie Erweiterung der psychotherapeutischen Behandlungsstunden der praktischen Ausbildung,
  • die Erweiterung der Anteile der praktischen Tätigkeit,
  • die Fallkonferenzen, Kolloquien, Fortbildungsinhalte, von Arbeitgebern organisierte und ausbildungsbezogene Veranstaltungen sowie
  • die Arbeit in angeleiteten Arbeitsgruppen.

Die Aus- und Weiterbildung in Arbeitsgruppen hat in der DGVT eine lange Tradition und wird daher in das ergänzende Studium im Umfang von mind. 300 bis max. 500 Stunden übernommen. Diese Gruppen bestehen aus ca. drei bis fünf Teilnehmer*innen.  Zu den Arbeitsinhalten der Arbeitsgruppen gehört unter anderem

  • Bearbeitung der Ausbildungsmaterialien
  • Durchführung von praktischen Übungen und Rollenspielen
  • Kollegiale Supervision (Intervision)
  • Weiterführung der themenzentrierten Selbsterfahrung
  • Vertiefung ergänzender Inhalte mit Bezug zur berufspraktischen Tätigkeit

Die Ausbildungsbausteine zusammengefasst

1. Theoretische Ausbildung (600 Stunden, 3 Jahre)
2. Praktische Tätigkeit I (1200 Stunden)
3. Praktische Tätigkeit II (600 Stunden)
4. Praktische Ausbildung (min. 600 Stunden)
5. Selbsterfahrung (120 Stunden)
6. Supervision (150 Stunden)
7. Freie Spitze / Arbeitsgruppen / Ergänzendes Studium (930 Stunden)