Ausbildungszentrum

für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Gruppenzusatzqualifikation

Nicht nur die Einzelpsychotherapie mit Kindern und Jugendlichen steht an unserem Ausbildungsinstitut im Fokus, sondern auch die Gruppenpsychotherapie. Daher bilden wir im Format einer Zusatzqualifikation, in der theoretische und praktische Inhalte geschult werden, zur Gruppenpsychotherapeut*innen aus.

M.A. Clinical Casework Verena Burike

  • Ambulanzleitung

Dipl.-Soz.päd. Temba Große-Brinkhaus

  • Ambulanzleitung

Anmeldung

Interessent*innen können sich über seminare@kjpmuenster.de auf eine Interessent*innenliste setzen lassen. Über den Anmeldeprozess werden die Interessent*innen etwa drei Monat vor Kursbeginn informiert.

aktuelle termine

Die Seminare zur Zusatzqualifikation Gruppenpsychotherapie mit Kindern und Jugendlichen werden regelmäßig im Ausbildungszentrum der DGVT Münster angeboten.

Die aktuellen Termine sind:

Block I     16.02./17.02.2024

Block II    13.09./14.09.2024

Neuer Kursstart in 2025:

Block I     14.02./15.02.2025

Block II    12.09./13.09.2025

Cave: eine Anmeldung zur Zusatzqualifikation sollte nur dann erfolgen, wenn die Teilnahme an den Theorieseminaren vollumfänglich sichergestellt werden kann, da keine Ersatztermine für den Erhalt der zwingend vorgeschriebenen Theoriestunden angeboten werden können.

zielgruppe

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen in Ausbildung und bereits approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen, welche planen, ambulant Gruppenpsychotherapie im Verfahren Verhaltenstherapie anzubieten.

Die Kurse setzen sich in der Regel zum Großteil aus aktuellen Ausbildungsteilnehmer*innen und einem geringeren Teil approbierter Kolleg*innen zusammen. Dies hat den Hintergrund, dass wir unseren Ausbildungsteilnehmer*innen ein Vorrecht auf einen Platz in der Zusatzqualifikation gewähren. Erfahrungsgemäß sind in der Vergangenheit für approbierte Kolleg*innen keine langen Wartezeiten entstanden.

Voraussetzungen

Die Teilnehmer*innen der Zusatzqualifikation sollten sich, sofern sie sich noch in Ausbildung befinden, bereits in der praktischen Ausbildung befinden und bereits eigenständig supervidierte Psychotherapien durchführen. Die Zusatzqualifikation darf erst nach Erhalt der Behandlungserlaubnis durchgeführt werden.

inhalt

Folgende Nachweise sind erforderlich um die Abrechnungserlaubnis von Gruppenpsychotherapie mit Kindern und Jugendlichen bei der Kassenärztlichen Vereinigung zu erhalten:

!!! Achtung !!!

Die mindestens 40 ambulanten Behandlungsstunden müssen über die Betriebsstättennummer der Ausbildungungsambulanz der DGVT Münster abgerechnet werden! Die Durchführung der Gruppenpsychotherapien ist dabei jedoch nicht an die Räumlichkeiten der Ambulanz in Münster gebunden, sondern können im Rahmen einer bestehenden Kooperation auch in anderen Räumlichkeiten durchgeführt werden (siehe unten). Bei der Durchführung der Gruppenbehandlungsstunden in einer Kooperationspraxis wird dieser wie üblich eine Aufwandsentschädigung gezahlt.

Kosten

Teilnahmegebühren
-
Ausbildungsteilnehmer*innen 550 EUR
Ehemalige Ausbildungsteilnehmer*innen 600 EUR
Externe Teilnehmer*innen 650 EUR
 
Good to Know

Ab einer Teilnehmerzahl von mind. 16 Teilnehmer*innen reduziert sich die Gebühr um 50 EUR.

Hinzu kommen die Kosten für die Supervision, die Stand 07/24 auf 110 Euro pro Supervisionsstunde (unabhängig, ob Einzel- oder Gruppensupervision) festgelegt sind. Es macht also Sinn, sich als Gruppe zur Supervision anzumelden, um die Kosten zu reduzieren.

Ein Rechenbeispiel für eine Gruppensupervision mit 4 Teilnehmer*innen: 20 x 110 Euro/4 (Teilnehmer*innen): 550 Euro im Vgl. zu Einzelsupervision: 10 x 110 Euro: 1100 Euro

Sollte die Durchführung und Supervision der Gruppen im Rahmen der Praktischen Ausbildung absolviert werden, fallen keine zusätzlichen Supervisionskosten an, da auch die Supervisionsstunden auf die ohnehin erforderlichen Supervisionsstunden angerechnet werden können. Es sollte allerdings eine Supervision speziell und nur für die Gruppenpsychotherapie sein (also nicht im Rahmen der Ausbildungssupervisionen für die Einzeltherapie).

Vergütungstabelle

Die Teilnehmer*innen werden auf der Grundlage eines theoretischen Inputs alles Wichtige erfahren, um Gruppen kompetent und effizient durchführen zu können: Praktische Erfahrungsschätze werden geteilt, der Austausch untereinander ermöglicht, Ideen zur praktischen Umsetzung und inhaltlichen Gestaltung der Gruppen entwickelt und Befürchtungen auf Therapeut*innenseite abgebaut. Ziel ist, die Teilnehmer*innen mit Freude für Gruppentherapien zu begeistern, um die Vorteile der Gruppentherapie auf Therapeut*innen- wie auch Patient*innenseite zu nutzen. Das Seminar kann in lebendiger Gestaltung inhaltlich dem Bedarf und den Wünschen der Teilnehmer*innen angepasst werden.

Die Behandlung von Patient*innen im Gruppensetting kann im Rahmen der Ausbildung bei der DGVT Münster durchgeführt werden. Die durchgeführten Behandlungsstunden können von PiA der DGVT Münster somit auf die 600 erforderlichen Behandlungsstunden angerechnet werden (falls mehr als 40 Stunden Gruppenpsychotherapie durchgeführt werden sollten, sind bis zu 200 (à 50 Min.) Entsprechend Stunden Gruppenpsychotherapie anrechnungsfähig). Mit bereits approbierten / externen Kolleg*innen werden entsprechende Verträge abgeschlossen. Die durchgeführten Behandlungen werden dann über die Betriebsstättennummer der Ausbildungsambulanz abgerechnet und die entsprechende Vergütung an die behandelnden Therapeut*innen ausgezahlt.

Erfahrungsgemäß bieten Teilnehmer*innen der Zusatzqualifikation zwei Gruppen á 10 Doppelstunden an. Mind. eine dieser Gruppenpsychotherapien soll zwischen den beiden Theorieseminaren durchgeführt werden, da es im ersten Block neben theoretischem Wissen und Kenntnissen auch um die praktische Planung von Gruppentherapien geht, im zweiten Block liegt der Schwerpunkt im Erfahrungsaustausch und der Reflektion der praktischen Umsetzung.

Organisatorisch einzuplanen ist also perspektivisch die Zeit für die Umsetzung der Gruppenpsychotherapien zwischen den beiden Theorieblöcken, gerne auch mit zwei Therapeut*innen sowie Zeit für die begleitende Supervision.

Supervision: Die Supervision kann nur bei Supervisor*innen erfolgen, die selbst bei der KV eine Abrechnungsgenehmigung als Gruppenpsychotherapeut besitzen und – sofern die Gruppenbehandlung im Rahmen der PA erfolgt – über eine Anerkennung als Supervisor*in beim LPA verfügen (eine Liste wird im Seminar verteilt).

Erforderlich ist für die ZQ-Teilnehmer*innen der Nachweis von mindestens 10 Stunden Einzelsupervision oder 20 Stunden Gruppensupervision (max. 4 Teilnehmer*innen) bezogen auf die Durchführung der Gruppentherapie. Im Rahmen der Supervision sollte eine differenzierte Planung / Gesamtübersicht der geplanten Behandlung vorgelegt werden, so wie die differenzierte Planung einer Gruppenpsychotherapiestunde.

  • Psychotherapie in Gruppen – warum und wozu? (Selbst-)Reflektion von Sinnhaftigkeit und Nutzen
  • „Es können – und es dürfen“
  • Information zu erforderlichen Nachweisen und Unterlagen
  • Auffrischung des Theoriewissens zur Gruppenpsychotherapie: Verhaltenstherapie in Gruppen, Wirkfaktoren und Prinzipien
  • Vorstellung von Gruppenpsychotherapiekonzepten
  • Erarbeitung eines eigenen Gruppenpsychotherapiekonzeptes
  • Methodenvermittlung, Gruppenspiele und -übungen
  • Durchführung eigener Gruppenpsychotherapien unter Supervision
  • Austausch von Erfahrungswerten
  • Schwierige Situationen in der Gruppenpsychotherapie
  • Bestehende Ängste und Unsicherheiten der Patient*innen und der Therapeut*innen

Vortrag in unmittelbarer Interaktion mit den Seminarteilnehmer*innen, beispielhafte Vorstellung von Planungstools und Gruppenkonzepten, Austausch unter den Teilnehmer*innen, Gruppenarbeiten und Gruppenspiele

Corinna Ludwig, Dipl. Pädagogin, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin

Miriam Esders, Dipl. Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin

Gastdozentin Tanja Langer, Dipl. Pädagogin, Kinder und Jugendlichenpsychotherapeutin

DGVT Münster