Zentrum für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Münster
Diese Website befindet sich noch im Aufbau. Für Verbesserungsvorschläge an bueschenfeld@kjpmuenster.de sind wir dankbar.
WIR FREUEN UNS AUF DICH UND SIE
Das Zentrum für Kinder- und Jugendlichen Psychotherapie Münster gGmbH (ZPT KJP) bildet zu Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:Innen (Verhaltenstherapie) aus und bietet Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und ihren Familien / Bezugspersonen psychotherapeutische Hilfe an.
Unsere Einrichtung ist in drei Bereiche untergliedert:
- das Ausbildungszentrum für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie der DGVT-Akademie GmbH
- die psychotherapeutische Ausbildungsambulanz für gesetzlich krankenversicherte Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Bezugspersonen
- die psychotherapeutische Privatpraxengemeinschaft für Kinder und Jugendliche, junge Erwachsene und Bezugspersonen
Wir bieten leider keine Praktikumsplätze an.
WIR FREUEN UNS AUF DICH und sie
Ambulanz für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Windthorststr. 20 | 48143 Münster
Tel.: 0251 981182-0 | Fax: 0251 / 981182-29
Telefonische Erreichbarkeit der Ambulanzverwaltung zur Psychotherapie-Anmeldung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen:
Mo.: 09.00 – 11.00 Uhr
Di. : 10.00 – 12.00 Uhr
Mi.: 11.30 – 13.30 Uhr
Do.: 09.00 – 11.00 Uhr
Fr.: 10.00 – 12.00 Uhr
Aufgrund der aktuellen Corona-Lage ist auch unsere Warteliste leider sehr lang.
Für gesetzlich Versicherte bieten wir zeitnah Erstgespräche an, die durch approbierte oder kurz vor der Approbation stehende Therapeut:Innen durchgeführt werden.
FRAGEN ZUR AUSBILDUNG
Telefonische Beratung rund um die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:Innen-Ausbildung:
Bitte rufen Sie hierzu die Bundesgeschäftsstelle der DGVT-Akademie an. Ansprechpartner:Innen und Zeiten finden Sie hier.
Sind Sie unsicher, ob Sie nach altem Recht die Ausbildung, oder nach neuem Recht die Weiterbildung machen möchten / können? Dann informieren Sie sich gerne hier über mögliche Wege!
Bitte beachten Sie auch unbedingt die Informationen zur Zugangsqualifikation zur Ausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) des Landesprüfungsamtes NRW nach dem alten Recht (Ausbildung) und nach dem neuen Recht (Weiterbildung)!!
Darüber hinaus kann das Interview: Psychotherapeut:In werden – Welche Möglichkeiten gibt es? hilfreich sein.