Reform der Psychotherapie-Ausbildung seit dem 01.09.2020

Die Möglichkeit, die Ausbildung nach altem Recht zu beginnen, läuft bald aus!
An unserem Institut ist der voraussichtlich letzte Ausbildungsstart für das Jahr 2027 geplant. Nach Gesetzgeber ist die Ausbildung bis zum 31.08.2032 bzw. in Härtefällen bis zum 31.08.2035 (nach dem „alten Modell“) abzuschließen.

Wir planen die Weiterbildung „Fachpsychotherapie“ nach den Vorgaben des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG, Fassung vom 1. September 2020) für das Gebiet „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie“ umzusetzen. Über den ersten Kursstart nach dem neuen Recht werden Sie bald hier informiert.

Sie sind unsicher, nach welchem Recht Sie „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in“ werden können?

Dann informieren Sie sich gerne hier über mögliche Wege!