Ausbildungszentrum

für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Das Ausbildungszentrum für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie in Münster bietet eine 3-jährige Ausbildung zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in nach den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) an. Wir sind eines der regionalen Ausbildungszentren der DGVT-Akademie, welche die staatlich anerkannte Psychotherapieausbildung in Psychologischer Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie an 16 Standorten bundesweit anbietet.

ansprechpartnerinnen Standort Münster

M. Sc. Psych. Lisanne Meinold-Wemmer

  • Ausbildungsleitung
  • Lehrgangsbetreuung

+++aktuell in Mutterschutz+++

Vertretung: 

M.A. Erziehungswissenschaft Katharina Albers

  • Ausbildungsleitung in Vertretung
  • Lehrgangsbetreuung in Vertretung

M.A. Erziehungswissenschaft Alina Büschenfeld

  • Ausbildungsleitung
  • Lehrgangsbetreuung

 

Vertretung:

M.A. Clinical Casework Solveig Marris

  • Ausbildungsleitung in Vertretung 
  • Lehrgangsbetreuung in Vertretung

Ausbildungsbeginn

Der Ausbildungsbeginn der Lehrgänge in unserem Ausbildungszentrum findet i.d.R. im Januar eines Jahres statt. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass ein Lehrgang mit mindestens 16 Teilnehmer*innen zustande kommt.

Zugangsvoraussetzungen

Der Zugang zur Ausbildung wird zentral über die Geschäftsstelle der DGVT in Tübingen koordiniert.

Wenn Sie zu den hier ausgeführten Informationen weitergehende Fragen haben, möchten wir Sie bitten, sich an den Geschäftsführer der DGVT-Akademie, Herrn Günter Ruggaber, zu wenden (ausbildung@dgvt.de, Tel. 07071 – 94 34 44).

Sprechzeiten: dienstags (10.30 Uhr bis 12.00 Uhr) und donnerstags (14.00 Uhr bis 15.30 Uhr)

Die Voraussetzung für die KJP-Ausbildung in NRW ist ein Hochschulabschluss u.a. in folgenden Fächern (Stand: Aug. 2022):

1. Diplomabschlüsse

  • Diplom in Psychologie (mit Prüfungsleistung Klinische Psychologie)
  • Diplom in Pädagogik oder Sozialpädagogik
  • in der EU oder dem EWR erworbene Diplomabschlüsse in Pädagogik oder Sozialpädagogik (*)
  • in einem anderen Staat abgeschlossene, gleichwertige Hochschulabschlüsse in Pädagogik oder Sozialpädagogik (*)

(*) In den Fällen ausländischer Bildungsqualifikationen muss vor Antritt der KJP-Ausbildung von uns die Feststellung der Gleichwertigkeit bzw. Äquivalenz des Studienabschlusses geprüft werden!

2. Masterabschlüsse (Master of Arts, Master of Science)

  • Master in Psychologie (mit Prüfungsleistung Klinische Psychologie im Master- oder Bachelorstudiengang)
  • Master in Erziehungs- oder Bildungswissenschaften und Soziale Arbeit
  • Nachfolgende Masterabschlüsse, die spätestens im WS 2018/2019 begonnen wurden:
    1. Rehabilitationswissenschaften
    2. Psychosoziale Beratung und Mediation
    3. Kindheit, Jugend, Soziale Dienste
    4. Heilpädagogik
    5. Suchthilfe/Suchttherapie
    6. Heil- und Sonderpädagogik
    7. Kultur, Ästhetik, Medien
    8. Soziale Inklusion: Gesundheit und Bildung
    9. Bildung und soziale Arbeit
    10. Therapeutische Soziale Arbeit
    11. Klinische Sozialarbeit / Clinical Casework
    12. Sozialwissenschaft

Bitte beachten Sie unbedingt die Informationen zur Zugangsqualifikation zur Ausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) des Landesprüfungsamtes NRW nach dem alten Recht (Ausbildung) und nach dem neuen Recht (Weiterbildung)!

Zulassungsvoraussetzung über die sonstigen Bedingungen hinaus sind eine Impfung gegen Masern oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern (Zweifach-Impfung für alle Geburtsjahrgänge nach 1970).

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage der KJP-Ausbildung bildet 

  • das Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz – PsychThG)
  • die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-APrV)

Anmeldeverfahren

Das Anmeldeverfahren wird von der Geschäftsstelle der DGVT-Ausbildungsakademie in Tübingen koordiniert. Dort bewerben Sie sich mit dem Formular „Vorläufige Anmeldung zur Ausbildung“, auf welchem Sie den Standort ihrer Wahl angeben. Eine Online-Anmeldung ist dort ebenfalls möglich.

Cave: Es können maximal 4 Wunschausbildungsorte angegeben werden.

DGVT-Logo
DGVT-Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie e.V.

Diese Anmeldung ist noch nicht verbindlich; Sie werden zunächst auf einer Interessent*innenliste geführt und erhalten eine Einladung zur nächsten Informationsveranstaltung, sobald ein neuer Lehrgang startet.

Bitte berücksichtigen Sie, dass wir jedes Jahr mehr Interessent*innen haben als wir Einladungen für die Informationsveranstaltung versenden können.
Ihre Anmeldung für die Informationsveranstaltung wird demnach erst verbindlich, wenn Sie eine Einladung von der Geschäftsstelle in Tübingen erhalten und diese bestätigt haben. Den Termin für die Informationsveranstaltung in unserem Ausbildungszentrum finden Sie hier.

Die Teilnahme an der Informationsveranstaltung ist Voraussetzung für Ihre Möglichkeit, sich bei uns für die Ausbildung zu bewerben. Bitte wenden Sie sich also immer zuerst an die Geschäftsstelle der DGVT-AusbildungsAkademie.

Danach (vor den Sommerferien des jeweiligen Jahres) finden die Auswahlgespräche in unserem Ausbildungszentrum in Münster statt (ein Ausbildungslehrgang umfasst 18-20 Teilnehmer*innen).

Nach erfolgreicher Bewerbung wird der Ausbildungsvertrag mit der DGVT-Ausbildungsakademie geschlossen.

Fragen zur Ausbildung und zur Anmeldung können Sie mit den Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle telefonisch klären; die Zeiten und Telefonnummern finden Sie hier.

Ausbildungskosten

Die Kosten für die Ausbildung zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in belaufen sich ab 2024 auf 15.750 Euro (16.650 Euro, wenn Sie kein Mitglied der DGVT werden möchten, Stand: 01/2024). Die Gebühren werden nach Erteilung einer Einzugsvollmacht über den vereinbarten Zahlungszeitraum in Quartalsraten (1312,50€ pro Quartal bzw. 1387,50€ pro Quartal) zu Beginn eines jeden Quartals abgebucht.

In der Ausbildungsgebühr sind u.a. enthalten:

  • Kosten für die Anmeldung und den theoretischen Unterricht
  • Kosten für die Selbsterfahrung
  • Kosten für die Supervision (innerhalb einer Gruppensupervision)
  • Ausbildungsleitung, Betreuung
  • Verwaltung und Organisation
  • Ausbildungsmaterialien

Zusätzliche Kosten entstehen für die Einzelsupervision (50 Stunden x 110 € = 5.500 €;  Stand 01.01.24) und für den Aufenthalt in Tagungshäusern in Zusammenhang mit fünf Seminaren zur Selbsterfahrung (z.Zt. insgesamt ca. 600 € für Übernachtung und Verpflegung). Außerdem wird für die Durchführung der mündlichen Prüfung eine Pauschale als anteilige Finanzierung der Organisationskosten erhoben – u.a. für die internen Begutachtungen der Falldokumentationen, die zur Zulassung und für die Durchführung der mündlichen Prüfung eingereicht werden (z.Zt. 400 Euro). 

Gesamtkosten / Refinanzierung durch Vergütung der praktischen Ausbildung
In unserem Ausbildungszentrum werden Sie an den Einnahmen aus der Praktischen Ausbildung beteiligt.

Die Höhe Ihrer Einnahmen liegt derzeit – ausgehend von den für die Ausbildung erforderlichen 600 Therapiestunden – bei mindestens 34.800 Euro. Dies entspricht also einer Vergütung von 58 Euro/Therapiesitzung (Stand: 03/2024). Die Vergütung der Therapiestunden ist unabhängig vom Standort (Ausbildungsambulanz Münster, Außenstelle Coesfeld / Dortmund, unsere anerkannten Kooperationspraxen).

Es ist darüber hinaus möglich, bis zu 200 Therapiestunden zusätzlich durchzuführen und abzurechnen (das bedeutet zusätzliche Einnahmen bis zu 11.600 Euro), um vor der Approbation begonnenen Ausbildungsfälle abzuschließen.

Die Ausbildungsgebühren gehen an die DGVTAkademie.

Diese bezahlt davon die Honorare und Reisekosten für die Dozent:Innen im Rahmen des 600 Stunden-Curriculums, die Selbsterfahrung sowie die 100 Gruppensupervisionsstunden.

Zusätzlich wird für jeden Lehrgang, also 3 Jahre lang, ein entsprechend der Lehrgangsgröße berechneter Zuschuss an das ABZ gezahlt. Dieser  resp. diese decken pro Monat etwas weniger als die Kaltmiete in der Windthorststr. ab.

Alle Kosten des Ausbildungsbetriebes: Miet(neben)kosten, Personal, Sach- und Unterhaltungskosten, Anschaffungen, müssen ergänzend aus den Ambulanzeinnahmen, also den Behandlungsleistungen bezahlt werden.

Von den Behandlungseinnahmen gehen pauschal 2,14 % an die Kassenärztliche Vereinigung (KV) für die Rechnungsstellung an die Krankenkassen ab.

Die KV zahlt – wie bei allen ambulanten ärztlichen Leistungen – erst im übernächsten Quartal aus. Das bedeutet, dass das ABZ ein halbes Jahr in Vorleistung geht, wenn die Honorare an die PiAs monatlich ausgezahlt werden.

Den PiAs steht gesetzlich 40% des Honorars der geleisteten Behandlungsleistungen zu. Das ABZ behält die darüber hinaus gehenden Anteile, Pauschalen und Zuschläge ein.

Wir zahlen bei allen Leistungen – endlich – mindestens 50% aus, was die DGVT als Ziel formuliert hat. Demnach haben wir z.B. von 2020 die Honorare der Therapiestunde von 44 Euro auf jetzt 58 Euro erhöht (Stand März 2023).

 

Die Kooperations- / Lehrpraxen erhalten weitere 15,00 Euro für eine von den PiAs abgerechnete Behandlungseinheit von 50 Minuten zum 01.01.2023. 2020 waren es 10,00 Euro. Die Standorte in Coesfeld und Dortmund erhalten 20,00 Euro pro Behandlungseinheit (vorher 15 Euro in Coesfeld, Dortmund neu seit 2021): Sprechstunden, PGs, Probatorik, Therapie, Diagnostik.

Mit den o.g. Pauschalen und den verbleibenden Anteilen von den Behandlungseinnahmen werden der Ausbildungsbetrieb aufrecht erhalten (s.o.) sowie lehrgangsübergreifende und sonstige kostenfreie Seminare und ergänzende Veranstaltungen angeboten.

Die Einnahmen ermöglichen den Ambulanzbetrieb: Miete, Personal nebst Honorarkräften,  EDV, Versicherungen und alle anderen Ressourcen und Aufwendungen.

Auf den Träger entfallen die Kosten für Steuerberater, Jahresabschlusskosten, Rechtsberatungen sowie die Rückzahlungen für die Kredite für den Kaufpreis des ABZs, die über 3 bis 4 Jahre zurückgezahlt werden sollten. 

Hiernach müssen Rücklagen für den auslaufenden Ausildungsbetrieb bis 2032 gebildet werden.

Daher werden ergänzend die EQ für Psychologische Psychotherap:innen, die ZQ Gruppenpsychtherapie sowie die Fortbildung „Störungswissen für Pädagog:innen“ angeboten.

Weitere Fragen

Ja.

Die Gruppenpsychotherapie Zusatzqualifikation wird regelmäßig, mindestens einmal im Jahr angeboten.

Hier geht es zu weiteren Infos.

Der Beginn der praktischen Ausbildung – also die Durchführung von psychotherapeutischen Behandlungen – setzt eine entsprechende Überprüfung der Eignung zur Durchführung dieser Behandlungen voraus.
Dieser Nachweis (sog. Behandlungserlaubnis) wird erbracht durch eine schriftliche Fallkonzeption (Fallverständnis).
Nein.
 
Die Selbsterfahrung findet bei uns in geschlossenen Gruppen der Lehrgänge statt. Es wird in der Lehrgangsgruppe, sowie auch in Kleingruppen gearbeitet.

Nein.

Die Stunden der Praktischen Ausbildung im stationären Setting abzuleisten ist nicht möglich.

Ausnahmen bilden manche Ambulanzen, die an Kliniken angegliedert sind. Hier gilt, dass die Abrechnung über das Institut erfolgen muss.

Nein.

Es gibt keine Mindestanzahl der Stunden, die in der Ausbildungsambulanz abgeleistet werden müssen. Sie können auch alle ambulanten Stunden in einer unserer Nebenstellen oder in einer unserer anerkannten Kooperationspraxen ableisten.

Ergebnisprotokoll der 12. Arbeitstagung der staatlichen anerkannten Ausbildungsstätten in NRW mit dem Landesprüfungsamt am 01.12.2015:

Die Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Landesprüfungsämter hat in ihrer Sitzung am 14.05.2014 mehrheitlich beschlossen, dass bis zu 2/3 einer KJP Ausbildung auf die PP Ausbildung angerechnet werden könne. In jedem Fall ist jedoch eine Einzelfallbetrachtung erforderlich. Die endgültige Entscheidung trifft das LPA.

Eine Ausbildung in „Psychologischer Psychotherapie“ kann ausschließlich mit einem Hochschulabschluss in Psychologie begonnen werden. Eine bereits abgeschlossene Approbationsausbildung in „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie“, hebt diese Zugangsvoraussetzung nicht auf.