für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Das Ausbildungszentrum für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie in Münster bietet eine 3-jährige Ausbildung zum*zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in nach den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) an. Wir sind eines der regionalen Ausbildungszentren der DGVT-Akademie, welche die staatlich anerkannte Psychotherapieausbildung in Psychologischer Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie an 16 Standorten bundesweit anbietet.
ansprechpartnerinnen Standort Münster
Zugangsvoraussetzungen
Die Voraussetzung für die KJP-Ausbildung in NRW ist ein Hochschulabschluss u.a. in folgenden Fächern (Stand: März 2024): Wichtig ist, dass das Studium vor dem 01.09.2020 aktiv aufgenommen wurde (eine reine Immatrikulation reicht nicht aus).
1. Diplomabschlüsse
- Diplom in Psychologie (mit Prüfungsleistung Klinische Psychologie; an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule absolviert – keine FG/HAW; Schwerpunkte sind ok, in der Regel keine Spezialisierungen – Ausnahmefälle können geprüft werden(**))
- Diplom in Pädagogik oder Sozialpädagogik
- in der EU oder dem EWR erworbene Diplomabschlüsse in Pädagogik oder Sozialpädagogik (*)
- in einem anderen Staat abgeschlossene, gleichwertige Hochschulabschlüsse in Pädagogik oder Sozialpädagogik (*)
(*) In den Fällen ausländischer Bildungsqualifikationen muss vor Antritt der KJP-Ausbildung von uns die Feststellung der Gleichwertigkeit bzw. Äquivalenz des Studienabschlusses geprüft werden!
2. Masterabschlüsse (Master of Arts, Master of Science)
- Master in Psychologie (mit Prüfungsleistung Klinische Psychologie; an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule absolviert – keine FG/HAW; Schwerpunkte sind ok, in der Regel keine Spezialisierungen – Ausnahmefälle können geprüft werden(**))
- Master in Erziehungs- oder Bildungswissenschaften und Soziale Arbeit
- Nachfolgende Masterabschlüsse, die spätestens im WS 2018/2019 begonnen wurden:
-
- Rehabilitationswissenschaften
- Psychosoziale Beratung und Mediation
- Kindheit, Jugend, Soziale Dienste
- Heilpädagogik
- Suchthilfe/Suchttherapie
- Heil- und Sonderpädagogik
- Kultur, Ästhetik, Medien
- Soziale Inklusion: Gesundheit und Bildung
- Bildung und soziale Arbeit
- Therapeutische Soziale Arbeit
- Klinische Sozialarbeit / Clinical Casework
- Sozialwissenschaft
- Rehabilitationswissenschaften
(**) Hierunter fallen z.B. einige Abschlüsse aus den Niederlanden und Abschlüsse mit Spezialisierungen vor dem Hintergrund der Übergangsregelung
Bitte beachten Sie unbedingt die Informationen zur Zugangsqualifikation zur Ausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) des Landesprüfungsamtes NRW nach dem alten Recht (Ausbildung) und nach dem neuen Recht (Weiterbildung)!
Zulassungsvoraussetzung über die sonstigen Bedingungen hinaus sind eine Impfung gegen Masern oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern (Zweifach-Impfung für alle Geburtsjahrgänge nach 1970).
Bei Fragen bzgl. Ihrer individuellen Zugangsvoraussetzungen wenden Sie sich gerne an ausbildung@kjpmuenster.de .
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage der KJP-Ausbildung bildet
- das Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz – PsychThG)
- die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-APrV)
Anmeldeverfahren
Bitte füllen Sie über das Online-Formular der DGVT Geschäftsstelle eine vorläufige Anmeldung aus und geben Sie als Wunschstandort „Münster“ an. Das Formular finden Sie hier: Online-Anmeldung
Diese Anmeldung ist noch nicht verbindlich. Sie werden zunächst auf einer Interessent*innenliste geführt und erhalten eine Einladung zur nächsten Informationsveranstaltung, welche am 10. März 2027 online via zoom stattfindet.
Die Teilnahme an der Informationsveranstaltung ist Voraussetzung für Ihre Möglichkeit, sich bei uns für die Ausbildung zu bewerben. Bewerbungsunterlagen können Sie nach der Teilanahme an der Veranstaltung einreichen.
Nach der Informationsveranstaltung und im Anschluss an die Bewerbungsphase finden (ca. vor den Sommerferien des jeweiligen Jahres) die Auswahlgespräche in unserem Ausbildungszentrum in Münster statt.
Nach erfolgreicher Bewerbung wird der Ausbildungsvertrag mit der DGVT-Ausbildungsakademie über unsere Geschäftsstelle in Tübingen geschlossen.
Der Bewerbungsprozess für den Lehrgang 2027 ist bereits abgeschlossen. Bitte beachten Sie, dass der Lehrgang 2028 der letzte Ausbildungslehrgang nach „altem Recht“ (PsychThG) sein wird.
Fragen zur Ausbildung und zur Anmeldung können Sie mit den Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle telefonisch klären; die Zeiten und Telefonnummern finden Sie hier. Gern können Sie uns im ABZ Münster aber auch per Mail kontaktieren, s.o.
Ausbildungskosten
Die Kosten für die Ausbildung zum*zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in belaufen sich ab 2024 auf 15.750 Euro (16.650 Euro, wenn Sie kein Mitglied der DGVT werden möchten, Stand: 01/2024). Die Gebühren werden nach Erteilung einer Einzugsvollmacht über den vereinbarten Zahlungszeitraum in Quartalsraten (1312,50€ pro Quartal bzw. 1387,50€ pro Quartal) zu Beginn eines jeden Quartals abgebucht.
In der Ausbildungsgebühr sind u.a. enthalten:
- Kosten für die Anmeldung und den theoretischen Unterricht
- Kosten für die Selbsterfahrung
- Kosten für die Supervision (innerhalb einer Gruppensupervision)
- Ausbildungsleitung, Betreuung
- Verwaltung und Organisation
- Ausbildungsmaterialien
Zusätzliche Kosten entstehen für die Einzelsupervision (50 Stunden x 110 € = 5.500 €; Stand 01.01.24) und für den Aufenthalt in Tagungshäusern in Zusammenhang mit fünf Seminaren zur Selbsterfahrung (z.Zt. insgesamt ca. 600 € für Übernachtung und Verpflegung). Außerdem wird für die Durchführung der mündlichen Prüfung eine Pauschale als anteilige Finanzierung der Organisationskosten erhoben – u.a. für die internen Begutachtungen der Falldokumentationen, die zur Zulassung und für die Durchführung der mündlichen Prüfung eingereicht werden (z.Zt. 400 Euro).
Gesamtkosten / Refinanzierung durch Vergütung der praktischen Ausbildung
In unserem Ausbildungszentrum werden Sie an den Einnahmen aus der Praktischen Ausbildung beteiligt.
Die Höhe Ihrer Einnahmen liegt derzeit – ausgehend von den für die Ausbildung erforderlichen 600 Therapiestunden – bei mindestens 36.000 Euro. Dies entspricht also einer Vergütung von 62 Euro/Therapiesitzung ( Vergütungstabelle – Stand: 01/2026). Die Vergütung der Therapiestunden ist unabhängig vom Standort (Ausbildungsambulanz Münster, Außenstelle Coesfeld / Dortmund, unsere anerkannten Kooperationspraxen).
Es ist darüber hinaus möglich, bis zu 200 Therapiestunden zusätzlich durchzuführen und abzurechnen (das bedeutet zusätzliche Einnahmen bis zu 12.000 Euro), um vor der Approbation begonnenen Ausbildungsfälle abzuschließen.
Die Ausbildungsgebühren gehen an die DGVTAkademie.
Diese bezahlt davon die Honorare und Reisekosten für die Dozent*innen im Rahmen des 600 Stunden-Curriculums, die Selbsterfahrung sowie die 100 Gruppensupervisionsstunden.
Zusätzlich wird für jeden Lehrgang, also 3 Jahre lang, ein entsprechend der Lehrgangsgröße berechneter Zuschuss an das ABZ gezahlt. Dieser resp. diese decken pro Monat etwas weniger als die Kaltmiete in der Windthorststr. ab.
Alle Kosten des Ausbildungsbetriebes: Miet(neben)kosten, Personal, Sach- und Unterhaltungskosten, Anschaffungen, müssen ergänzend aus den Ambulanzeinnahmen, also den Behandlungsleistungen bezahlt werden.
Von den Behandlungseinnahmen gehen pauschal 2,14 % an die Kassenärztliche Vereinigung (KV) als Dienstleisterin für die Rechnungsstellung an die Krankenkassen ab.
Die KV zahlt – wie bei allen ambulanten ärztlichen Leistungen – erst im übernächsten Quartal aus. Das bedeutet, dass das ABZ ein halbes Jahr in Vorleistung geht, wenn die Honorare an die PiAs monatlich ausgezahlt werden.
Den PiAs steht gesetzlich 40% des Honorars der ausgezahlten geleisteten Behandlungshonorare (EBM) zu. Das ABZ behält die darüber hinaus gehenden Anteile sowie Pauschalen und Zuschläge ein.
Wir zahlen bei allen EBM-Leistungen in der Regel mindestens 50% aus. Das ist die Zielvorgabe der DGVT.
Seit 2020 haben wir die Honorare der Behandlungsstunde /-einheit (Sprechstunden, PGs, Probatorik, Therapie, Diagnostik) von 44 Euro auf jetzt 60 Euro erhöht (Stand Januar 2025). Dieselben Honorare erhalten auch die Kolleg*innen in den Kooperationspraxen, die in der Vergangenheit Abschläge von mindestens 2 Euro pro Behandlungsstunde zu verschmerzen hatten.
Die KV zahlt – wie bei allen ambulanten ärztlichen Leistungen – erst im übernächsten Quartal aus. Das bedeutet, dass das ABZ ein halbes Jahr in Vorleistung geht, da wir die Honorare an die PiAs monatlich auszahlen.
Die Pauschalen wie z.B. der Strukturzuschlag und die verbleibenden Anteile von den Behandlungseinnahmen (aktuell etwa 57 %) finanzieren den Ambulanzbetrieb: Miete, Personal nebst Honorarkräften, EDV, Versicherungen und alle anderen Ressourcen und Aufwendungen. Die Kooperations- / Lehrpraxen erhalten aus diesem Topf 17,00 Euro für eine von den PiAs abgerechnete Behandlungseinheit von 50 Minuten zum 01.01.2025. 2020 waren es 10,00 Euro. Die Standorte in Coesfeld und Dortmund erhalten 20,00 Euro pro Behandlungseinheit (vorher 15 Euro in Coesfeld und Dortmund).
Mit den Einnahmen aus dem Ambulanzbetrieb sowie durch zusätzliche Angebote und Leistungen bezuschussen wir den regulären Ausbildungsbetrieb sowie lehrgangsübergreifende und sonstige kostenfreie Seminare und ergänzende Veranstaltungen.
Auf den Träger entfallen die Kosten für Steuerberatung, Jahresabschlusskosten, Rechtsberatungen sowie die Rückzahlungen für die Kredite für den Kaufpreis des ABZs, die nach 4 Jahren Ende 2024 getilgt werden konnten.
Es müssen Rücklagen für den auslaufenden Ausbildungsbetrieb bis 2032 gebildet werden. Daher werden ergänzend die EQ für Psychologische Psychotherapeut*innen, die ZQ Gruppenpsychotherapie sowie die Fortbildung „Störungswissen für Pädagog*innen“ angeboten.
Weitere Fragen
Ja.
Die Gruppenpsychotherapie Zusatzqualifikation wird regelmäßig, mindestens einmal im Jahr angeboten.
Hier geht es zu weiteren Infos.
Nein.
Die Stunden der Praktischen Ausbildung im stationären Setting abzuleisten ist nicht möglich.
Ausnahmen bilden manche Ambulanzen, die an Kliniken angegliedert sind. Hier gilt, dass die Abrechnung über das Institut erfolgen muss.
Nein.
Es gibt keine Mindestanzahl der Stunden, die in der Ausbildungsambulanz abgeleistet werden müssen. Sie können auch alle ambulanten Stunden in einer unserer Nebenstellen oder in einer unserer anerkannten Kooperationspraxen ableisten.
Ergebnisprotokoll der 12. Arbeitstagung der staatlichen anerkannten Ausbildungsstätten in NRW mit dem Landesprüfungsamt am 01.12.2015:
Die Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Landesprüfungsämter hat in ihrer Sitzung am 14.05.2014 mehrheitlich beschlossen, dass bis zu 2/3 einer KJP Ausbildung auf die PP Ausbildung angerechnet werden könne. In jedem Fall ist jedoch eine Einzelfallbetrachtung erforderlich. Die endgültige Entscheidung trifft das LPA.
Eine Ausbildung in „Psychologischer Psychotherapie“ kann ausschließlich mit einem Hochschulabschluss in Psychologie begonnen werden. Eine bereits abgeschlossene Approbationsausbildung in „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie“, hebt diese Zugangsvoraussetzung nicht auf.

