für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
zusatzqualifikation ZUR PSYCHOTHERAPEUTISCHEN BEHANDLUNG VON KINDERN UND JUGENDLICHEN
Die DGVT-Ausbildungszentren für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie in Münster (ABZ Münster KJP) und Köln (ZPT Köln) bieten gemeinsam den Erwerb einer Zusatzqualifikation zur psychotherapeutischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen (ZQ-KJP) mit verhaltenstherapeutischem Schwerpunkt an.
Der Kurs für die Zusatzqualifikation-KJP mit Beginn im Oktober 2026 ist bereits ausgebucht. Es können nur noch Nachrückerplätze geführt werden.
Für den Kurs ZQ-KJP mit Beginn im Herbst 2027 findet am 19.11.2026 um 18 Uhr via Zoom eine Informationsveranstaltung statt. Anmeldungen für die Informationsveranstaltung und Fragen rund um die ZQ-KJP bitte an marris@kjpmuenster.de.
Zielgruppe
Das Angebot richtet sich an bereits approbierte Psychologische Psychotherapeut*innen sowie Psychotherapeut*innen in fortgeschrittener Ausbildung, die ihre psychotherapeutischen Kompetenzen erweitern möchten. Die ZQ-KJP kann nur im gleichen Vertiefungsgebiet erlangt werden, in dem die Approbation vorliegt bzw. angestrebt wird.
inhalt
Nach §9 in Kombination mit §28 Absatz 2 der Psychotherapie-Vereinbarung gelten neue Regelungen für die Zusatzqualifikationen. Diese greifen für den kommenden ZQ-KJP-Jahrgang, der voraussichtlich im Oktober 2026 beginnt.
Die Zusatzqualifikation umfasst nun folgende Bausteine, die in den Psychotherapie-Vereinbarungen (§9) gefordert werden:
- Mindestens 200 Unterrichtseinheiten (UE) Theorie, inkl. der Entwicklungspsychologie, der Lernpsychologie und der
verfahrensspezifischen Grundlagen psychischer Störungen und Psychodiagnostik bei Kindern und Jugendlichen - Mindestens 200 selbstdurchgeführte verhaltenstherapeutische Therapiesitzungen (dabei mindestens 5 Fälle) unter
- Mindestens 50 Stunden Supervision der Patient*innen-Behandlung
Hiermit kann ein Antrag auf Erteilung einer Abrechnungsgenehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung gestellt werden. Voraussetzung bei Antragsstellung ist die Approbation und Zulassung als Psychologischer Psychotherapeut (gem. § 12 Psychotherapeutengesetz), die Bausteine der ZQ-KJP können jedoch schon vorher erworben werden sofern eine Behandlungserlaubnis vorliegt. Die Zusatzqualifikation allein führt jedoch nicht zu einer Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in, sondern „nur“ zur Abrechnungsgenehmigung.
- Umfang insgesamt 200UE
- 32UE (i.d.R. zwei Seminare) können bei entsprechendem Nachweis aus dem PP-Curriculum anerkannt werden (z.B. Einführung KJP, Familientherapie…), um insgesamt 200UE zu erfüllen
- Das Curriculum besteht aus
- 13 eintägigen Praxiseminaren im Abstand von ca. 2-3 Wochen immer samstags im Zeitraum von ca. 9:30-16:00 Uhr
- Mind. 12 digitalen Abendveranstaltungen unter der Woche im Abstand von ca. 2-3 Wochen , i.d.R. Dienstags oder Donnerstags im Zeitraum von ca. 18:00-20:30 Uhr
200 Therapiesitzungen („praktische Ausbildung“, PA), dabei
- mindestens 5 Fälle
- idealerweise mind. 3 Kinder und zwei Jugendliche
- mindestens drei verschiedene Diagnosen, davon mind. 2 KJP-spezifisch
Die PA kann wahlweise im ABZ Münster, Köln, Dortmund oder nach Absprache in einer kooperierenden Stelle absolviert werden.
Es müssen 50 Stunden Supervision durch eine*n vom Institut anerkannte*n Supervisor*in nachgewiesen werden. Die entspricht idealerweise einem Verhältnis von 1:4 zu den Behandlungsstunden. Die Supervision kann wahlweise in Einzel- oder Gruppensupervision (oder einer Mischung hieraus) stattfinden.
Kosten
Für die Theorie: 200UE á 15€ = 2700€ (Änderungen vorbehalten)
Verwaltungsgebühren á 1000€ zu zahlen an das Institut
Für die Supervision: Je nach eigenem Bedarf und zu dem dann geltenden Stundensatz (aktuell 110 Euro Stand 01/25); wird selbstständig mit dem/der Supervisor*in abgerechnet
Einnahmen aus der PA (im ABZ) bei 180 Sitzungen: ca. 60€ pro Sitzung (Stand 01/25)= ca. 10.800 €
Für die Seminare und Verwaltungsgebühren entstehen damit Kosten von 3700€
zahlbar Quartalsweise mit 925€ pro Quartal oder
per Einmalzahlung vor Beginn der Zusatzqualifikation, dann verrechnen wir einen Rabatt von 2% = 3626€
Beispiel-Curriculum
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Nr. |
Seminarthema |
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UE |
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1 |
Begrüßung und Einführung in den ZQ-KJP |
2 |
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2 |
Einführung in den Therapieprozess mit Kindern- und Jugendlichen: Beziehungs- und Motivationsaufbau mit Kindern- und Jugendlichen und deren Bezugspersonen |
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4 |
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3 |
Elternarbeit |
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10 |
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4 |
Krisenintervention bei Kindern- und Jugendlichen und den bedeutsamen Personen inkl. Umgang mit Suizidalität und Depressionen bei Kindern |
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12 |
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5 |
Sexuelle Gewalt gegen Kinder |
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8 |
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6 |
Die Bedeutung des Spiels in der Kindertherapie |
8 |
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7 |
Trennung und Scheidung |
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5 |
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8 |
Spezielle Behandlungstechniken: Kreative Medien in der KJ-Therapie |
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8 |
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9 |
Ethik und Recht im Kontext der Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen (Besonderheiten und mögliche Konflikte) |
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8 |
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10 |
Therapierelevante Ausschnitte aus der Entwicklungspsychologie |
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18 |
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11 |
Schwierige Therapiesituationen |
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8 |
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12 |
Aufbau und Möglichkeiten des psychosozialen Versorgungssystems in Deutschland (Prävention, Rehabilitation, Familien- und Jugendhilfe) |
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8 |
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13 |
Diagnostik und Psychotherapie von Störungen des Autismus-Spektrums |
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8 |
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14 |
Differential-Diagnostik und Therapie von Ängsten und Zwängen bei Kindern |
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12 |
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15 |
Störungen des Sozialverhaltens |
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8 |
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16 |
Dysfunktionaler bis pathologischer Gebrauch neuer Medien und Behandlungsansätze |
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8 |
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17 |
Emotionale Störung des Kindesalters |
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10 |
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18 |
Bindungs- und Regulationsstörungen |
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12 |
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| 19 |
Störungen der Ausscheidungen |
8 |
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| 20 | Hyperkinetische Störungen |
8 |
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