Ausbildungszentrum

für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

zusatzqualifikation ZUR PSYCHOTHERAPEUTISCHEN BEHANDLUNG VON KINDERN UND JUGENDLICHEN

Ansprechpartnerinnen

Lehrgangsleitung Zusatzqualifikation-KJP

Solveig Marris
Email: marris@kjpmuenster.de 

Temba Große Brinkhaus 
Email: grossebrinkhaus@kjpmuenster.de 

Die DGVT-Ausbildungszentren für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie in Münster (ABZ Münster KJP) und Köln (ZPT Köln) bieten gemeinsam den Erwerb einer Zusatzqualifikation zur psychotherapeutischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen (ZQ-KJP) mit verhaltenstherapeutischem Schwerpunkt an.

Der Kurs für die Zusatzqualifikation-KJP mit Beginn im Oktober 2026 ist bereits ausgebucht. Es können nur noch Nachrückerplätze geführt werden.

Für den Kurs ZQ-KJP mit Beginn im Herbst 2027 findet am 19.11.2026 um 18 Uhr via Zoom eine Informationsveranstaltung statt. Anmeldungen für die Informationsveranstaltung und Fragen rund um die ZQ-KJP bitte an marris@kjpmuenster.de.

 

Zielgruppe

Das Angebot richtet sich an bereits approbierte Psychologische Psychotherapeut*innen sowie Psychotherapeut*innen in fortgeschrittener Ausbildung, die ihre psychotherapeutischen Kompetenzen erweitern möchten. Die ZQ-KJP kann nur im gleichen Vertiefungsgebiet erlangt werden, in dem die Approbation vorliegt bzw. angestrebt wird.

inhalt

Nach §9 in Kombination mit §28 Absatz 2 der Psychotherapie-Vereinbarung gelten neue Regelungen für die Zusatzqualifikationen. Diese greifen für den kommenden ZQ-KJP-Jahrgang, der voraussichtlich im Oktober 2026 beginnt.

Die Zusatzqualifikation umfasst nun folgende Bausteine, die in den Psychotherapie-Vereinbarungen (§9) gefordert werden:

  1. Mindestens 200 Unterrichtseinheiten (UE) Theorie, inkl. der Entwicklungspsychologie, der Lernpsychologie und der
    verfahrensspezifischen Grundlagen psychischer Störungen und Psychodiagnostik bei Kindern und Jugendlichen
  2. Mindestens 200 selbstdurchgeführte verhaltenstherapeutische Therapiesitzungen (dabei mindestens 5 Fälle) unter
  3. Mindestens 50 Stunden Supervision der Patient*innen-Behandlung 

Hiermit kann ein Antrag auf Erteilung einer Abrechnungsgenehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung gestellt werden. Voraussetzung bei Antragsstellung ist die Approbation und Zulassung als Psychologischer Psychotherapeut (gem. § 12 Psychotherapeutengesetz), die Bausteine der ZQ-KJP können jedoch schon vorher erworben werden sofern eine Behandlungserlaubnis vorliegt. Die Zusatzqualifikation allein führt jedoch nicht zu einer Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in, sondern „nur“ zur Abrechnungsgenehmigung.

  • Umfang insgesamt 200UE
  • 32UE (i.d.R. zwei Seminare) können bei entsprechendem Nachweis aus dem PP-Curriculum anerkannt werden (z.B. Einführung KJP, Familientherapie…), um insgesamt 200UE zu erfüllen
  • Das Curriculum besteht aus 
    • 13 eintägigen Praxiseminaren im Abstand von ca. 2-3 Wochen immer samstags im Zeitraum von ca. 9:30-16:00 Uhr
    • Mind. 12 digitalen Abendveranstaltungen unter der Woche im Abstand von ca. 2-3 Wochen , i.d.R. Dienstags oder Donnerstags im Zeitraum von ca. 18:00-20:30 Uhr 

200 Therapiesitzungen („praktische Ausbildung“, PA), dabei

  • mindestens 5 Fälle
  • idealerweise mind. 3 Kinder und zwei Jugendliche
  • mindestens drei verschiedene Diagnosen, davon mind. 2 KJP-spezifisch

Die PA kann wahlweise im ABZ Münster, Köln, Dortmund oder nach Absprache in einer kooperierenden Stelle absolviert werden.

Es müssen 50 Stunden Supervision durch eine*n vom Institut anerkannte*n Supervisor*in nachgewiesen werden. Die entspricht idealerweise einem Verhältnis von 1:4 zu den Behandlungsstunden. Die Supervision kann wahlweise in Einzel- oder Gruppensupervision (oder einer Mischung hieraus) stattfinden.

Kosten

Für die Theorie: 200UE á 15€ = 2700€ (Änderungen vorbehalten)

Verwaltungsgebühren á 1000€ zu zahlen an das Institut

Für die Supervision: Je nach eigenem Bedarf und zu dem dann geltenden Stundensatz (aktuell 110 Euro Stand 01/25); wird selbstständig mit dem/der Supervisor*in abgerechnet

Einnahmen aus der PA (im ABZ) bei 180 Sitzungen: ca. 60€ pro Sitzung (Stand 01/25)= ca. 10.800 €

Für die Seminare und Verwaltungsgebühren entstehen damit Kosten von 3700€
zahlbar Quartalsweise mit 925€ pro Quartal oder
per Einmalzahlung vor Beginn der Zusatzqualifikation, dann verrechnen wir einen Rabatt von 2% = 3626€

 

Beispiel-Curriculum

Nr.

Seminarthema

 

UE

 

1

Begrüßung und Einführung in den ZQ-KJP

 

2

 

2

Einführung in den Therapieprozess mit Kindern- und Jugendlichen: Beziehungs- und Motivationsaufbau mit Kindern- und Jugendlichen und deren Bezugspersonen

 

4

 

3

Elternarbeit

 

10

 

4

Krisenintervention bei Kindern- und Jugendlichen und den bedeutsamen Personen inkl. Umgang mit Suizidalität und Depressionen bei Kindern

 

12

 

5

Sexuelle Gewalt gegen Kinder

 

8

 

6

Die Bedeutung des Spiels in der Kindertherapie

 

8

 

7

Trennung und Scheidung

 

5

 

8

Spezielle Behandlungstechniken: Kreative Medien in der KJ-Therapie

 

8

 

9

Ethik und Recht im Kontext der Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen (Besonderheiten und mögliche Konflikte)

 

8

 

10

Therapierelevante Ausschnitte aus der Entwicklungspsychologie

 

18

 

11

Schwierige Therapiesituationen

 

8

 

12

Aufbau und Möglichkeiten des psychosozialen Versorgungssystems in Deutschland (Prävention, Rehabilitation, Familien- und Jugendhilfe)

 

8

 

13

Diagnostik und Psychotherapie von Störungen des Autismus-Spektrums

 

8

 

14

Differential-Diagnostik und Therapie von Ängsten und Zwängen bei Kindern

 

12

 

15

Störungen des Sozialverhaltens

 

8

 

16

Dysfunktionaler bis pathologischer Gebrauch neuer Medien und Behandlungsansätze 

 

8

 

17

Emotionale Störung des Kindesalters 

 

10

 

18

Bindungs- und Regulationsstörungen

 

12

 

19

Störungen der Ausscheidungen 

 

8

 

20 Hyperkinetische Störungen  

 8